| |
monatlich
ohne Diebstahlschutz |
ab |
0,99 € |
|
|
| |
|
| |
|
|
 |
Wie lange ist die Vertragslaufzeit bei meinem eBay-Schutzbrief?
Die Laufzeit des eBay-Schutzbriefes beträgt 1 Monat und verlängert sich automatisch jeweils um einen weiteren Monat, wenn keine schriftliche Kündigung Ihrerseits bei uns vorliegt. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 60 Monate. Der Vertrag endet dann automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
[schließen] |
 |
Muss ich sonstige Zusatzkosten (Abschlussgebühr etc.) tragen?
Nein, es fallen nur die monatlichen Versicherungsprämien für den von Ihnen abgeschlossenen eBay-Schutzbrief an. Im Schadenfall haben Sie die vereinbarte Selbstbeteiligung zu tragen. Einzelheiten dazu entnehmen Sie bitte der Ihnen übersandten Teilnahmebestätigung bzw. den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Wird aufgrund falscher Angaben im Antrag erst nach Ausstellung und Übersendung der Teilnahmebestätigung, z.B. anlässlich eines Schadens, festgestellt, dass das versicherte Gerät nicht über den eBay-Schutzbrief versicherbar ist, machen wir eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro geltend.
[schließen] |
 |
Was muss ich tun, wenn mein im eBay-Schutzbrief versichertes Gerät gestohlen wurde, bzw. defekt ist?
Ist Ihnen Ihr Gerät gestohlen worden, erstatten Sie unverzüglich eine polizeiliche Anzeige und lassen Sie gegebenenfalls die SIM-Karte Ihres Mobiltelefons sperren. Auf jeden Fall kontaktieren Sie einfach unsere Support-Mitarbeiter per E-Mail oder Telefon unter Angabe Ihrer eBay-Schutzbrief - Kundennummer.
Die Kontaktdaten zu unseren Support-Mitarbeitern und weitere Vorgehensweise im Schadenfall erhalten Sie mit Ihrer Teilnahmebestätigung für den eBay-Schutzbrief.
[schließen] |
 |
Wie lange dauert die Reparatur?
Nach Eingang der Schadenmeldung wird das versicherte Gerät teilweise auch durch einen vor-Ort-Service repariert. Dies und auch die Servicezeiten sind abhängig von der Geräteart, dem Hersteller sowie einem möglichen Ersatzteilversand durch den Hersteller.
[schließen] |
 |
Kann ich innerhalb der Vertragslaufzeit das Gerät wechseln?
Ja! Geregelt ist der Gerätewechsel innerhalb unserer Allgemeinen Versicherungsbedingungen für den eBay-Schutzbrief. Sie müssen den Gerätewechsel schriftlich mitteilen und erhalten dann eine neue/aktualisierte Teilnahmebestätigung mit den aktuellen Daten des Versicherungsgegenstandes als schriftliche Bestätigung.
[schließen] |
|
|
|